Die Grundsteuer wird auf Grundstücke und Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft berechnet. Entweder bezahlen Sie als Besitzer die Grundsteuer selber oder legen sie auf die Betriebskosten des/der Mieter um. Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Vielleicht denken Sie gerade: Bis dahin ist ja noch ordentlich Zeit.
Leider müssen Sie bereits in 2022 aktiv werden, sonst drohen eventuelle Strafen. Denn zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 muss jeder Besitzer eines Grundstückes, eines Gebäudes oder eines Betriebes aus der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt abgeben. Es wird aber noch einmal komplizierter, weil es unterschiedliche Ansätze je nach Bundesland gibt. Das bedeutet unter Umständen, dass vollkommen unterschiedliche Grundsteuererklärungen von Ihnen angefertigt werden müssen. In der Regel müssen Sie folgende Daten zusammentragen: Die Grundbuchangaben (Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung), Besitzverhältnisse und Grundstücksart, Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert zum Januar 2022, sowie das Baujahr einer Immobilie und das Jahr eine eventuell durchgeführten Kernsanierung.
Aufgrund vermehrter Anfragen unserer Mandanten haben wir ein einfaches paketbasiertes Angebot für Privatpersonen entwickelt. Für Gewerbetreibende müssen wir aufgrund der Komplexität individuelle Angebote erstellen. Mit der Buchung des jeweiligen Pakets nehmen wir Ihnen alle Arbeiten rund um die Erklärung ab. Dabei berücksichtigen wir eventuelle bundeslandspezifische Unterschiede, beispielsweise wenn Sie einen Zweitwohnsitz, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in einem anderen Bundesland besitzen. Dank mehr als 40 erfahrenen Steuerfachkräften können wir Ihre Erklärung schnell und sicher erstellen und übermitteln. Sparen Sie sich unnötige Kommunikation mit den Finanzbehörden und geben Sie die Aufgabe einfach an uns ab.
Wenn Sie wissen wollen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie wir arbeiten, dann vereinbaren Sie einfach und schnell ein unverbindliches Beratungsgespräch. Hier nehmen wir Ihre Ausgangssituation auf und erstellen Ihnen aus den Paketen ein individuelles Leistungspaket. Und wenn Sie sich im Termin direkt für die Zusammenarbeit entscheiden, können wir sogar sofort mit der Grundsteuererklärung beginnen.
Jeder Partner, Steuerberater und jede Fachkraft nimmt sich ausreichend Zeit für Ihre persönlichen Belange und Themen. Wir legen sehr viel Wert auf intensive und enge Geschäftspartnerschaften.
Wir arbeiten komplett digital. So haben Sie jederzeit und von überall Zugriff auf wichtige Informationen. Entscheidungen können schneller herbeigeführt werden. Alles geht schneller und direkter. Beratungen führen wir bei Ihnen vor Ort, bei uns oder digital per Videokonferenz durch.
Versäumte Fristen. Warten auf Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Das ist für unsere Mandanten unbekannt. Wir liefern wichtige Erklärungen und Unterlagen zeitnah und schnell. Damit Sie handeln können, anstatt warten zu müssen.
Wir sind erfahrene Steuerberater und praxiserprobte Steuergestalter. Wir begleiten und führen Sie beispielsweise durch den Bau steuersparender Unternehmensstrukturen, der Erstellung von Notfallplänen und Nachfolgeregelungen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit einem unserer Partner. In diesem Gespräch klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Den Termin mit unserem Partner vereinbaren wir innerhalb von 3 Werktagen mit Ihnen. Bei uns in der Kanzlei, bei Ihnen vor Ort oder bequem per Videokonferenztool oder Telefon.
Wenn die Chemie stimmt und Sie sich gut aufgehoben fühlen, dann geht der Wechsel sehr schnell vonstatten. Wir kümmern uns dabei um alles und nehmen Kontakt mit Ihrem jetzigen Steuerberater auf.